Personen mit Rezeptgebührenbefreiung – das gilt auch für Personen, die die Rezeptgebührenobergrenze erreicht haben und deshalb
befreit sind.
Kinder und Jugendliche vor dem 18. Geburtstag
Personen, die sich im Rahmen einer betrieblichen Mitarbeiterimpfung gegen Grippe impfen lassen, sofern der Betrieb am öffentlichen
Grippeimpfprogramm teilnimmt.
Den Selbstbehalt hebt in der Regel die Ärztin bzw. der Arzt ein.